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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 07.10.2002, Aktenzeichen: 9 W 38/02 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 9 W 38/02

Urteil vom 07.10.2002


Leitsatz:Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt, auch wenn der Nebenintervenient keinen eigenen Antrag stellt, mit dem Streitwert der Hauptsache überein. Auf seinen Antrag kommt es für den Streitwert der Nebenintervention nur an, wenn er, sofern im Einzelfall überhaupt möglich, klarstellt, dass er sich nur teilweise am Rechtsstreit beteiligt (Anschluss an BGHZ 31,144= NJW 1960,42).
Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Vorschriften:GKG § 25, ZPO § 3, ZPO § 66, ZPO § 101,
Verfahrensgang:LG Freiburg 14 O 555/99 vom 18.06.2002

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