JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 07.03.2006, Aktenzeichen: 8 U 200/05
| Leitsatz: | Aufwendungen des Bauherrn zur nachträglichen Abdichtung der Bodenplatte seines Hauses, die sich in seinem Verhältnis zum Werkunternehmer aus Rechtsgründen nicht als Mangelbeseitigungskosten im Rahmen von dessen Gewährleistung darstellen, können auch nicht vom planenden Architekten als kausale Folge seines Planungsfehlers verlangt werden. Sie stellen vielmehr nicht ersatzfähige Sowiesokosten dar. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB a.F. § 635, |
| Verfahrensgang: | LG Karlsruhe 2 O 29/05 vom 15.07.2005 |
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