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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 07.02.2002, Aktenzeichen: 6 U 47/01 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 6 U 47/01

Urteil vom 07.02.2002


Leitsatz:Die Verwendung der als Marke u.a. für Sportwagen geschützten stilisierten schwarzen Pferde-Abbildungen auf gelbem Untergrund durch einen Nichtberechtigten zur Gestaltung einer seitlichen Dachverkleidung eines überdachten Abstellplatzes im Innenhof eines Autohauses, in welchem neben exklusiven Neu- und Gebrauchtfahrzeugen bekannter Hersteller auch solche der Marke Ferrari gehandelt werden , widerspricht noch nicht § 24 Abs. 2 MarkenG.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 24 Abs. 1, MarkenG § 24 Abs. 2,

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