JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 07.02.2002, Aktenzeichen: 6 U 47/01
| Leitsatz: | Die Verwendung der als Marke u.a. für Sportwagen geschützten stilisierten schwarzen Pferde-Abbildungen auf gelbem Untergrund durch einen Nichtberechtigten zur Gestaltung einer seitlichen Dachverkleidung eines überdachten Abstellplatzes im Innenhof eines Autohauses, in welchem neben exklusiven Neu- und Gebrauchtfahrzeugen bekannter Hersteller auch solche der Marke Ferrari gehandelt werden , widerspricht noch nicht § 24 Abs. 2 MarkenG. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 24 Abs. 1, MarkenG § 24 Abs. 2, |
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