JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 06.12.2001, Aktenzeichen: 9 U 47/01
| Leitsatz: | 1. Zum Bereicherungsanspruch wegen Nichteintritt des mit dem Rechtgeschäft bezweckten Erfolges, wenn Eltern zum Erhalt des Familienvermögens und in Erwartung der Miterbenstellung erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt werden, später aber absprachewidrig nur ein anderes Kind Alleinerbe des zuletzt Verstorbenen wird. 2. Ein solcher Bereicherungsanspruch ist keine Erblasserschuld sondern eine Nachlasserbenschuld und deshalb bei der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs nicht zu berücksichtigen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 812 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz, BGB § 2303, BGB § 2311, |
| Verfahrensgang: | LG Konstanz 4 O 198/99 |
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