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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 06.12.2001, Aktenzeichen: 9 U 47/01 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 9 U 47/01

Urteil vom 06.12.2001


Leitsatz:1. Zum Bereicherungsanspruch wegen Nichteintritt des mit dem Rechtgeschäft bezweckten Erfolges, wenn Eltern zum Erhalt des Familienvermögens und in Erwartung der Miterbenstellung erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt werden, später aber absprachewidrig nur ein anderes Kind Alleinerbe des zuletzt Verstorbenen wird.

2. Ein solcher Bereicherungsanspruch ist keine Erblasserschuld sondern eine Nachlasserbenschuld und deshalb bei der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs nicht zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 812 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz, BGB § 2303, BGB § 2311,
Verfahrensgang:LG Konstanz 4 O 198/99

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