JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 06.06.2003, Aktenzeichen: 15 U 61/01
| Leitsatz: | 1. Verpflichtet sich der Auftraggeber in einem Rahmenvertrag, dem Transportunternehmer Aufträge in einem bestimmten Mindestumfang zu erteilen, so kann dem Transportunternehmer bei Nichterreichen der Mindestmenge ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zustehen. 2. Steht fest, dass die vereinbarte Mindestmenge in einem abgelaufenen Vertragsjahr nicht erreicht wurde, so reicht dies in der Regel zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs des Transportunternehmers aus; es ist in der Regel nicht erforderlich, dass der Transportunternehmer dem Auftraggeber vorher eine Frist zur Erteilung der erforderlichen Aufträge gesetzt hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Vorschriften: | BGB § 280, HGB §§ 407 ff., |
| Verfahrensgang: | LG Heidelberg 11 O 167/00 KfH vom 31.07.2001 |
Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 06.06.2003, Aktenzeichen: 15 U 61/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 06.06.2003, 15 U 61/01" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum