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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 06.06.2003, Aktenzeichen: 15 U 61/01 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 15 U 61/01

Urteil vom 06.06.2003


Leitsatz:1. Verpflichtet sich der Auftraggeber in einem Rahmenvertrag, dem Transportunternehmer Aufträge in einem bestimmten Mindestumfang zu erteilen, so kann dem Transportunternehmer bei Nichterreichen der Mindestmenge ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zustehen.

2. Steht fest, dass die vereinbarte Mindestmenge in einem abgelaufenen Vertragsjahr nicht erreicht wurde, so reicht dies in der Regel zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs des Transportunternehmers aus; es ist in der Regel nicht erforderlich, dass der Transportunternehmer dem Auftraggeber vorher eine Frist zur Erteilung der erforderlichen Aufträge gesetzt hat.
Rechtsgebiete:BGB, HGB
Vorschriften:BGB § 280, HGB §§ 407 ff.,
Verfahrensgang:LG Heidelberg 11 O 167/00 KfH vom 31.07.2001

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