JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 06.06.2002, Aktenzeichen: 1 Ss 277/01
| Leitsatz: | 1. Die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts, welche eine Subsumtion von Tatsachen unter Rechtsnormen erforderlich macht, stellt ein Werturteil und nicht um eine Tatsachenbehauptung dar, so dass eine i.S.d. § 263 StGB relevante Täuschung hierüber nicht möglich ist. 2. Bei der Ankündigung, eine Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben, handelt es sich um ein sozial adäquates Verhalten zur Klärung von Streitigkeiten vornehmlich im zivilrechtlichen Bereich und nicht die Androhung eines empfindlichen Übels i.S.d. § 253 StGB. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 263, StGB § 253, StGB § 22, StGB § 23, |
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