JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 04.05.2000, Aktenzeichen: 12 U 258/99
| Leitsatz: | Wenn in einem Kapital-LV-Vertrag die ursprüngliche Bezugsberechtigung (VN) zugunsten des Ehemannes in widerruflicher Form geändert wird, der Versicherer daraufhin zur Klarstellung der Identität des neuen Bezugsberechtigten ein Formular mit der Bitte um Eintragung des Geburtsdatums und Rückgabe übersendet, die Versicherungsnehmer daraufhin in das Formular Namen, Geburtsdatum und Anschrift eines neuen Bezugsberechtigten (Sohn) einträgt und unterschreibt, so ist von der Bezugsberechtigung des letzteren (Sohn) auszugehen. Frage der Rechtskräftigkeit wäre durch Anruf beim IV. Zivilsenat, Tel: 9815012 zu klären. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711, |
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