( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 04.05.2000, Aktenzeichen: 12 U 258/99 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 12 U 258/99

Urteil vom 04.05.2000


Leitsatz:Wenn in einem Kapital-LV-Vertrag die ursprüngliche Bezugsberechtigung (VN) zugunsten des Ehemannes in widerruflicher Form geändert wird, der Versicherer daraufhin zur Klarstellung der Identität des neuen Bezugsberechtigten ein Formular mit der Bitte um Eintragung des Geburtsdatums und Rückgabe übersendet, die Versicherungsnehmer daraufhin in das Formular Namen, Geburtsdatum und Anschrift eines neuen Bezugsberechtigten (Sohn) einträgt und unterschreibt, so ist von der Bezugsberechtigung des letzteren (Sohn) auszugehen.

Frage der Rechtskräftigkeit wäre durch Anruf beim IV. Zivilsenat, Tel: 9815012 zu klären.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 04.05.2000, Aktenzeichen: 12 U 258/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-urteil-vom-04-05-2000-az-12-u-25899

"OLG-KARLSRUHE - 04.05.2000, 12 U 258/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN