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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 03.12.1999, Aktenzeichen: 7 U 113/99 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 7 U 113/99

Urteil vom 03.12.1999


Leitsatz:Leitsätze:

1. Polizeiliches Eingreifen ist bei Vorliegen einer Anscheinsgefahr gerechtfertigt.

Diese Rechtfertigung entfällt, sobald bei verständiger Würdigung der Sachlage der Anschein einer polizeilichen Gefahr nicht mehr besteht.

2. Polizeiliche Maßnahmen sind nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von vornherein sowohl was Art und Intensität als auch was die Dauer betrifft auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Werden die Grenzen des unumgänglich Notwendigen überschritten, fehlt dem polizeilichen Eingriff die Rechtfertigung.
Rechtsgebiete:BGB, GG
Vorschriften:BGB § 839, BGB § 847, BGB § 823, GG Art 34,

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