( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 03.06.2005, Aktenzeichen: 1 U 231/04 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 U 231/04

Urteil vom 03.06.2005


Leitsatz:Haben geschiedene Eheleute in einem Vergleich über Kindesunterhalt dem Ehegatten, der weiterhin im gemeinsamen Haus wohnt, hierfür einen Wohnwert als Einkommen zugerechnet, so schließt dies einen Anspruch des ausgezogenen Ehegatten auf Nutzungsentschädigung jedenfalls dann nicht aus, wenn der andere Ehegatte seinen Lebensgefährten in das Haus aufnimmt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 745 Abs. 2,
Stichworte:Verwaltungs- und Benutzungsregelung, Nutzungsentschädigung, Änderung, Nutzung des gemeinsamen Hauses durch Ehefrau,
Verfahrensgang:LG Heidelberg 2 O 68/04 vom 26.10.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 03.06.2005, Aktenzeichen: 1 U 231/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-urteil-vom-03-06-2005-az-1-u-23104

"OLG-KARLSRUHE - 03.06.2005, 1 U 231/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN