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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 02.11.2001, Aktenzeichen: 2 UF 29/00 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 UF 29/00

Urteil vom 02.11.2001


Leitsatz:Wird einem Unterhaltsberechtigten zu Lebzeiten des Erblassers - hier der Mutter - ein Grundstück mit der Maßgabe übertragen, dass hiervon der andere Ehegatte nicht profitieren soll, sind hieraus die hälftigen Mieteinnahmen im Rahmen des Unterhalts (ggf. fiktiv) zu berücksichtigen, da zwar keine Verpflichtung zur Übertragung des Grundstücks besteht, die Ehefrau als gesetzliche Alleinerbin jedoch selbst bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils hätte. Diesen muss sie im Rahmen ihrer Verpflichtung alle zumutbaren Einkünfte zu erzielen, auch durchsetzen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1572, BGB § 1573,
Stichworte:nachehelicher Unterhalt, Erbschaft, Pflichtteilsverwertung, Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten des Erblassers,
Verfahrensgang:AG Karlsruhe 4 F 129/99
Rechtskraft:ja

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