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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 02.07.2004, Aktenzeichen: 1 U 12/04 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 U 12/04

Urteil vom 02.07.2004


Leitsatz:1. Es stellt im Rahmen eines Mietvertrags über Räume zur gewerblichen Nutzung keine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, wenn der Vermieter als Kaution anstatt der Zahlung eines Geldbetrags die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern fordern kann.

2. Auch die in einem derartigen Mietvertrag enthaltene Berechtigung des Klägers, sich schon während der Mietzeit aus der Kaution zu befriedigen und anschließend die Wiederauffüllung der Kaution fordern zu dürfen, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Beklagten dar.

3. Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich auch nicht aus dem Zusammenwirken der beiden Regelungen.
Rechtsgebiete:AGBG, BGB
Vorschriften:AGBG § 9, BGB § 535,
Stichworte:Geschäftsraummietvertrag, Mietbürgschaft auf erstes Anfordern, Kaution, Hinterlegung,
Verfahrensgang:LG Karlsruhe 3 O 418/03 vom 30.12.2003
Rechtskraft:ja

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