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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 01.02.2008, Aktenzeichen: 1 U 97/07 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 U 97/07

Urteil vom 01.02.2008


Leitsatz:1. Zu den rechtlichen und technischen Grundlagen und den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen sowie zur Durchführung einer der EG-Richtlinie entsprechenden Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeuges.

2. Wird bei einem Neuwagenkauf in einem Technischen Daten-Blatt der Kraftstoffverbrauch in L/100 km "nach 1999/100/EG" dargestellt, so bedeutet dies nicht, dass diese Werte in der täglichen Fahrpraxis erreichbar sein müssen.

3. Die Unterlassung eines Hinweises auf die Besonderheiten des nach der EG-Richtlinie ermittelten Kraftstoffverbrauchs und die Unterschiede zum Kraftstoffverbrauch in der täglichen Praxis, begründet keine Haftung des Neuwagenverkäufers.
Rechtsgebiete:BGB, PKW-EnVKV
Vorschriften:BGB § 433, BGB § 434, PKW-EnVKV,
Stichworte:Neuwagenkauf, Kraftstoffverbrauch, Verbrauchsermittlung, Sachmangel,
Verfahrensgang:LG Heidelberg, 1 O 326/06 vom 05.04.2007
Rechtskraft:ja

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