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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 01.02.2006, Aktenzeichen: 13 U 134/04 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 13 U 134/04

Urteil vom 01.02.2006


Leitsatz:1 Eine fehlgeschlagene Familienplanung liegt nicht nur vor, wenn diese bereits - im Sinne gewünschter endgültiger Kinderlosigkeit - abgeschlossen ist, sondern ist auch dann denkbar, wenn die gegenwärtige Planung durchkreuzt wird und die zukünftige Planung endgültig noch gar nicht absehbar ist.

2. In den Schutzbereich eines auf Schwangerschaftsverhütung gerichteten Vertrages zwischen Arzt und Patientin ist ( zumindest ) auch der gegenwärtige Partner einer ungefestigten Partnerschaft einbezogen.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1612 a,
Verfahrensgang:LG Waldshut-Tiengen 2 O 70/04 vom 29.07.2004

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