JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 01.02.2006, Aktenzeichen: 13 U 134/04
| Leitsatz: | 1 Eine fehlgeschlagene Familienplanung liegt nicht nur vor, wenn diese bereits - im Sinne gewünschter endgültiger Kinderlosigkeit - abgeschlossen ist, sondern ist auch dann denkbar, wenn die gegenwärtige Planung durchkreuzt wird und die zukünftige Planung endgültig noch gar nicht absehbar ist. 2. In den Schutzbereich eines auf Schwangerschaftsverhütung gerichteten Vertrages zwischen Arzt und Patientin ist ( zumindest ) auch der gegenwärtige Partner einer ungefestigten Partnerschaft einbezogen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1612 a, |
| Verfahrensgang: | LG Waldshut-Tiengen 2 O 70/04 vom 29.07.2004 |
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