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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 31.05.2000, Aktenzeichen: 11 Wx 96/99 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 11 Wx 96/99

Beschluss vom 31.05.2000


Leitsatz:1. Ein bestandskräftiger, eine Regelung der Gemeinschaftsordnung ändernder Beschluss der Wohnungseigentümer kann trotz seines "vereinbarungsersetzenden" Charakters durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden, sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft enthält.

2. Dies kann grundsätzlich auch dann durch Mehrheitsbeschluss geschehen, wenn der erste Beschluss einstimmig gefasst wurde.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10 Abs. 2, WEG § 10 Abs. 3, WEG § 23 Abs. 4 S. 2,

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