Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 30.12.1999, Aktenzeichen: 2 UF 197/99 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 UF 197/99

Beschluss vom 30.12.1999


Leitsatz:Leitsatz:

Der Prüfungsmaßstab ist bei der Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB streng: Die Vorteile der Neuregelung müssen bei fehlendem Einvernehmen der Eltern die mit der Änderung verbundenen Nachteile unter dem Gesichtspunkt der Erziehungskontinuität deutlich überwiegen. Geänderte Gesetze - hier die Neuregelung des Bereichs der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz - rechtfertigen für sich allein keine Abänderung.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1696,
Stichworte:elterliche Sorge - Abänderung - Prüfungsmaßstab,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 30.12.1999, Aktenzeichen: 2 UF 197/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 30.12.1999, 2 UF 197/99" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum