Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 30.10.2000, Aktenzeichen: 11 Wx 112/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 11 Wx 112/00

Beschluss vom 30.10.2000


Leitsatz:1. Die Regelung in § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AuslG setzt ein Verhalten des Ausländers voraus, das in der Vergangenheit zur Vereitelung von konkret geplanten Zwangsmaßnahmen geführt hat.

2. Allein die Weigerung des Ausländers, der Ausreiseverpflichtung freiwillig nachzukommen, begründet noch nicht die Erforderlichkeit von Abschiebungshaft, sondern rechtfertigt nur die Abschiebung als solche.

3. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der Prozesskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz abgelehnt wurde, eine Beschwerde zum Oberlandesgericht nicht gegeben.
Rechtsgebiete:AuslG, FGG, ZPO
Vorschriften:AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, FGG § 14, ZPO § 567 Abs. 3 S. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 30.10.2000, Aktenzeichen: 11 Wx 112/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 30.10.2000, 11 Wx 112/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum