( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 30.06.2004, Aktenzeichen: 1 U 10/04 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 U 10/04

Beschluss vom 30.06.2004


Leitsatz:1. Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche sind nur dann gemäß § 5 ZPO zusammenzurechnen, wenn sie wirtschaftlich unterschiedliche Streitgegenstände betreffen. Bei wirtschaftlicher Identität hat eine Zusammenrechnung hingegen zu unterbleiben.

2. Begehrt der Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Geldbetrages Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung, ist ein zugleich gestellter Antrag auf Feststellung, dass sich der Beklagte hinsichtlich dieser Gegenleistung in Annahmeverzug befindet, mit dem Zahlungsantrag wirtschaftlich identisch.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 5,
Stichworte:Streitwert, Klagehäufung, wirtschaftliche Identität, Zug-um-Zug-Verurteilung, Feststellungsantrag, Annahmeverzug,
Verfahrensgang:LG Heidelberg 2 O 370/03
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 30.06.2004, Aktenzeichen: 1 U 10/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-30-06-2004-az-1-u-1004

"OLG-KARLSRUHE - 30.06.2004, 1 U 10/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN