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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 30.05.2000, Aktenzeichen: 2 WF 60/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 60/00

Beschluss vom 30.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Bei einem geschiedenen Ehepaar bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit ist eine internationale Zuständigkeit im Sinne einer Annexzuständigkeit gemäß § 606 a ZPO für die - gegen den nach Bosnien-Herzegowina verzogenen Beklagten - erhobene (isolierte) Zugewinnausgleichsklage nur gegeben, wenn und solange eine Ehesache vor einem deutschen Gericht anhängig ist. Die Zuständigkeit nach § 23 ZPO bedingt ebenfalls die internationale Zuständigkeit.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 606 a,
Stichworte:Annexzuständigkeit für isolierte Zugewinnausgleichsklage,

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