JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 30.05.2000, Aktenzeichen: 2 WF 60/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Bei einem geschiedenen Ehepaar bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit ist eine internationale Zuständigkeit im Sinne einer Annexzuständigkeit gemäß § 606 a ZPO für die - gegen den nach Bosnien-Herzegowina verzogenen Beklagten - erhobene (isolierte) Zugewinnausgleichsklage nur gegeben, wenn und solange eine Ehesache vor einem deutschen Gericht anhängig ist. Die Zuständigkeit nach § 23 ZPO bedingt ebenfalls die internationale Zuständigkeit. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 606 a, |
| Stichworte: | Annexzuständigkeit für isolierte Zugewinnausgleichsklage, |
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