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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 30.03.2003, Aktenzeichen: 16 WF 40/03 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 16 WF 40/03

Beschluss vom 30.03.2003


Leitsatz:Das Gericht der ersten Instanz hat seine Nichtabhilfeentscheidung zu begründen, wenn die Beschwerde mit neuen Erwägungen begründet wird. Unterbleibt die Begründung, ist die Sache zur Durchführung des Verfahrens nach § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO an das Gericht der ersten Instanz zurückzuverweisen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 572 Abs. 1 S. 1,
Verfahrensgang:AG Tauberbischofsheim 2 F 389/01 vom 26.11.2002
Rechtskraft:ja

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