( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 30.01.2007, Aktenzeichen: 1 W 14/07 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 W 14/07

Beschluss vom 30.01.2007


Leitsatz:Der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage bemisst sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW 1995, 3318; NJW-RR 2006, 1146). In diesem Umfang entscheidet der Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich etwaiger Rückstände ohne Zinsen und ohne Kosten des Vorprozesses (Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdnr. 16 - Vollstreckungsabwehrklage). Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH NJW-RR 1988, 444; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226). Da der Streitgegenstand ausschließlich vom Kläger der Vollstreckungsgegenklage bestimmt wird, kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist und ob dies ganz oder teilweise im Verlauf des Prozesses unstreitig wird (BGH NJW-RR 2006, 1146/1147).

Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teilbetrags oder eines Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zu Grunde zu legen (BGH NJW 1962, 806).
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 3, ZPO § 767,
Stichworte:Streitwert Vollstreckungsabwehrklage,
Verfahrensgang:LG Heidelberg 1 O 209/06 vom 05.01.2007
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 30.01.2007, Aktenzeichen: 1 W 14/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-30-01-2007-az-1-w-1407

"OLG-KARLSRUHE - 30.01.2007, 1 W 14/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN