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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 29.01.2007, Aktenzeichen: 3 Ss 205/06 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 3 Ss 205/06

Beschluss vom 29.01.2007


Leitsatz:Für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis reicht es aus, dass bei einer Blutuntersuchung auf Tetrahydrocannabinol im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt, ein Messergebnis ermittelt wird, das den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Serum erreicht.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 24 a Abs. 2,
Rechtskraft:ja

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