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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 29.01.2003, Aktenzeichen: 16 WF 160/02 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 16 WF 160/02

Beschluss vom 29.01.2003


Leitsatz:1. Die auf Beseitigung der Rechtsfolgen des § 93 ZPO gerichtete Aufforderung, eine vollstreckbare Urkunde zu errichten, verliert nach 6 Monaten ihre Wirkung.

2. Ein Anerkenntnis des Unterhaltsbeklagten ist auch dann noch ein sofortiges, wenn es von der Vorlage eines erforderlichen Beleges, etwa einer Schulbescheinigung, abhängig gemacht wird und erst nach Vorlage des Beleges sofort erklärt wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 93,
Verfahrensgang:AG - Familiengericht - Mosbach vom 14.10.2002

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