JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 28.10.2002, Aktenzeichen: 3 Ws 195/02
| Leitsatz: | 1. Eine nachträgliche Unterbringung eines rückfallgefährdeten Drogenhändlers nach dem StrUBG kommt grundsätzlich nicht, vielmehr nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. 2. Zweck des StrUBG ist der Schutz der in dessen § 1 Abs. 1 abschließend aufgezählten höchstpersönlichen Rechtsgüter anderer. Das Allgemeingut "Volksgesundheit" fällt hierunter nicht. |
| Rechtsgebiete: | StrUBG BW, BtMG |
| Vorschriften: | StrUBG BW § 1 Abs. 1, BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 2, BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 3, |
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