JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 28.09.2001, Aktenzeichen: 16 UF 61/01
| Leitsatz: | Erhält eine Partei Unterhalt als Darlehen, welches sie zurückzahlen muss, wenn sie im Unterhaltsrechtsstreit nur eine im Betrag hinter den Darlehenszahlungen zurückbleibende Unterhaltsrente erstreitet, zählen die Darlehenszahlungen als Einkommen, aus welchen Raten auf die Prozesskosten bezahlt werden können. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 115 Abs. 1 S. 2, |
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