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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 28.09.2001, Aktenzeichen: 16 UF 61/01 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 16 UF 61/01

Beschluss vom 28.09.2001


Leitsatz:Erhält eine Partei Unterhalt als Darlehen, welches sie zurückzahlen muss, wenn sie im Unterhaltsrechtsstreit nur eine im Betrag hinter den Darlehenszahlungen zurückbleibende Unterhaltsrente erstreitet, zählen die Darlehenszahlungen als Einkommen, aus welchen Raten auf die Prozesskosten bezahlt werden können.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 115 Abs. 1 S. 2,

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