JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 6/05
| Leitsatz: | Ist das Therapieziel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB erreicht, so ist die Maßregel auch dann für erledigt zu erklären, wenn eine neben der Sucht bestehende, für die Taten ebenfalls ursächliche dissoziale Persönlichkeitsstörung therapeutisch nicht aufgearbeitet werden konnte. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 64, StGB § 67 c Abs. 2 S. 5, StGB § 67 d Abs. 5, |
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