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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 6/05 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 Ws 6/05

Beschluss vom 28.01.2005


Leitsatz:Ist das Therapieziel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB erreicht, so ist die Maßregel auch dann für erledigt zu erklären, wenn eine neben der Sucht bestehende, für die Taten ebenfalls ursächliche dissoziale Persönlichkeitsstörung therapeutisch nicht aufgearbeitet werden konnte.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 64, StGB § 67 c Abs. 2 S. 5, StGB § 67 d Abs. 5,

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