JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 28.01.2003, Aktenzeichen: 10 VA 10/02
| Leitsatz: | Will ein ausländischer (hier: thailändischer) Verlobter nach einer Geschlechtsumwandlung in Deutschland die Ehe mit einem Angehörigen seines früheren Geschlechts eingehen und wird die Geschlechtsumwandlung nach dem maßgeblichen Heimatrecht nicht anerkannt, kann keine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt werden, wenn das maßgebliche Heimatrecht die Ehe von Gleichgeschlechtlichen verbietet. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1309 Abs. 2, |
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