Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 27.12.2000, Aktenzeichen: 2 WF 47/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 47/00

Beschluss vom 27.12.2000


Leitsatz:1. Die Feststellung der berufsmäßigen Führung der Verfahrenspflegschaft kann vom Beschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Voraussetzungen bei der Bestellung vorlagen und die Feststellung verfahrenswidrig unterblieben ist.

2. Eine berufsmäßige Führung der Verfahrenspflegschaft liegt auch bei nur einmaligem Tätigwerden immer dann vor, wenn der Verfahrenspfleger gerade im Hinblick auf seine besondere fachliche Qualifikation (z.B. Rechtsanwalt, Psychologe, Sozialarbeiter, Mitarbeiter des Kinderschutzbundes) ausgewählt wurde.

3. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Berufsvormündern (BVormG). Bei einer fehlenden Berufsausbildung beträgt der Stundensatz 35 DM; eine Ausbildung in Gesprächsführung, Beratung und Betreuung von Familien, Kindern und Jugendlichen ist nicht einer Lehre vergleichbar.
Rechtsgebiete:FGG, BGB
Vorschriften:FGG § 50 Abs. 5, FGG § 67 Abs. 3 S. 3, BGB § 1908 i Abs. 1, BGB § 1836 Abs. 1, BGB § 1836 Abs. 3, BGB § 1836 a,
Stichworte:Verfahrenspfleger - Berufsmäßigkeit der Tätigkeit - Vergütung,
Verfahrensgang:AG - FG - K. 2 F 76/98

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 27.12.2000, Aktenzeichen: 2 WF 47/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 27.12.2000, 2 WF 47/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum