JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 27.10.2000, Aktenzeichen: 3 W 95/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Treten zwei klagende Eheleute als Streitgenossen auf, um aus einem gemeinsamen notariellen Kaufvertrag über Wohnungseigentum die Auflassung an sich zu Miteigentum von je 1/2 zu fordern, deren Fälligkeit sie u.a. mit gemeinsamen Gewährleistungsrechten begründen, die sie restlichen Zahlungsansprüchen des Verkäufers entgegenhalten, so handelt es sich um denselben Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne des § 6 BRAGO. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 612, |
| Stichworte: | Erhöhungsgebühr, derselbe Gegenstand, Klage auf Auflassung von Miteigentumsanteilen aus gemeinschaftlichem Kaufvertrag von Eheleuten über Wohnungseigentum, |
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