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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 27.10.2000, Aktenzeichen: 3 W 95/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 3 W 95/00

Beschluss vom 27.10.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Treten zwei klagende Eheleute als Streitgenossen auf, um aus einem gemeinsamen notariellen Kaufvertrag über Wohnungseigentum die Auflassung an sich zu Miteigentum von je 1/2 zu fordern, deren Fälligkeit sie u.a. mit gemeinsamen Gewährleistungsrechten begründen, die sie restlichen Zahlungsansprüchen des Verkäufers entgegenhalten, so handelt es sich um denselben Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne des § 6 BRAGO.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 612,
Stichworte:Erhöhungsgebühr, derselbe Gegenstand, Klage auf Auflassung von Miteigentumsanteilen aus gemeinschaftlichem Kaufvertrag von Eheleuten über Wohnungseigentum,

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