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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 27.09.2000, Aktenzeichen: 2 UF 209/99 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 UF 209/99

Beschluss vom 27.09.2000


Leitsatz:Leitsatz

Da die Beschwerdeberechtigung der Versorgungsträger gemäß § 20 FGG gegen die durch das Gericht getroffene Entscheidung zum Versorgungsausgleich nicht von einer finanziellen Mehrbelastung abhängt bzw. der Realisierung eines mit der Gesetzeslage übereinstimmenden Versorgungsausgleichs dient, ist auch der Versorgungsträger beschwerdeberechtigt, der aufgrund mangelnder Information der Parteien in erster Instanz überhaupt nicht beteiligt war.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 20,
Stichworte:Beschwerdeberechtigung - Versorgungsträger,

Volltext

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