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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 27.08.1999, Aktenzeichen: 2 WF 52/99 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 52/99

Beschluss vom 27.08.1999


Leitsatz:Leitsatz

Die Voraussetzungen des 648 Abs. 2 ZPO liegen nicht (mehr) vor, wenn der Unterhaltsverpflichtete nach Antragstellung, aber vor der Unterhaltsfestsetzung eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde über 100 % des Regelbetrages nach der RegelbetragsVO errichtet und dies dem Gericht mitgeteilt hat.

OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE
2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen -

2 WF 52/99
20 FH 5/98
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 645 Abs. 2, ZPO § 648 Abs. 3,
Stichworte:vereinfachtes Unterhaltsverfahren -Vorliegen eines anderen Titels,

Volltext

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