( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 27.03.2003, Aktenzeichen: 20 (16) WF 44/02 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 20 (16) WF 44/02

Beschluss vom 27.03.2003


Leitsatz:1. Ist der Unterhaltsgläubiger mit der Überweisung der Geldrente auf sein Konto einverstanden, ist die monatliche Unterhaltsleistung rechtzeitig, wenn der Überweisungsauftrag rechtzeitig erteilt ist; auf den Zeitpunkt der Gutschrift kommt es nicht an.

2. Die Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung kann nicht generell danach beurteilt werden, ob der Schuldner die Erstellung eines außergerichtlichen Titels verweigert hat. Maßgebend ist, ob im Einzelfall das Verhalten des Schuldners trotz bisher freiwilliger Zahlungen die Besorgnis künftigen Zahlungsverzugs begründet und damit Veranlassung zur Klageerhebung gibt.

3. Den Unterhaltsschuldner trifft weder die Pflicht zur Titulierung des Unterhaltsanspruchs noch besteht eine entsprechende Obliegenheit.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 93, ZPO § 114, BGB § 269 Abs. 1, BGB § 270 Abs. 4, BGB § 1361 Abs. 4 Satz 2,
Verfahrensgang:AG Mannheim 7B F 166/01 vom 06.02.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 27.03.2003, Aktenzeichen: 20 (16) WF 44/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-27-03-2003-az-20-16-wf-4402

"OLG-KARLSRUHE - 27.03.2003, 20 (16) WF 44/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN