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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 27.03.2001, Aktenzeichen: 3 Ws 17/01 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 3 Ws 17/01

Beschluss vom 27.03.2001


Leitsatz:Leitsatz

1. Der Annahme einer Negativprognose i.S.d. § 81 g Abs. 1 StPO steht der Umstand nicht entgegen, dass dem Verurteilten sich auf eine günstige Sozialprognose gründende Strafaussetzung zu Bewährung bewilligt wurde.

2. Für die Annahme einer Wiederholungsgefahr bedarf es positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe, denen Aussagekraft für die Wahrscheinlichkeit künftiger Tatbegehung zukommt.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2001 - 3 Ws 17/01 -.
Rechtsgebiete:StPO, DNA-IFG
Vorschriften:StPO § 81 g Abs. 1, DNA-IFG § 2,

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