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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 26.10.2006, Aktenzeichen: 2 Ws 241/05 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 Ws 241/05

Beschluss vom 26.10.2006


Leitsatz:Der Spielkonsole "Sony Playstation 2" wohnt eine allgemeine Gefährlichkeit für die Sicherheit der Anstalt inne, der mit zumutbaren Kontrollen nicht begegnet werden kann, so dass die Justizvollzugsanstalt ihren Besitz nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG untersagen darf.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2,

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