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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 26.05.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 133/03 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 Ws 133/03

Beschluss vom 26.05.2003


Leitsatz:Hat sich ein Drogensüchtiger nach Abbruch einer Therapie ständig um die Fortsetzung der Behandlung oder die Aufnahme in eine vergleichbare Einrichtung bemüht, so stellt dies auch dann noch einen alsbaldigen Beginn einer Behandlung derselben Art i.S.d. § 35 Abs. 5 Satz 1 BtMG dar, wenn zwischen dem Abbruch der Behandlung und deren Fortsetzung mehrere Monate liegen.
Rechtsgebiete:BtMG
Vorschriften:BtMG § 35 Abs. 5 Satz 1, BtMG § 35 Abs. 6 Nr. 2, BtMG § 35 Abs. 7,

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