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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 26.05.2000, Aktenzeichen: 2 WF 67/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 67/00

Beschluss vom 26.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Bei der Streitwertfestsetzung für den Kindesunterhalt ist das anteilige Kindergeld vom Tabellenunterhalt abzuziehen, da es den Parteien maßgeblich darauf ankommt, welcher Unterhaltsbetrag letztlich geschuldet wird.
Rechtsgebiete:GKG, BGB
Vorschriften:GKG § 17 Abs. 1 S. 1, BGB § 1612 b, BGB § 1612 c,
Stichworte:Streitwert, Kindesunterhalt, Kindergeld,

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