( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 26.02.2001, Aktenzeichen: 11 W 5/01 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 11 W 5/01

Beschluss vom 26.02.2001


Leitsatz:BGB §§ 705, 14 Abs. 2
ZPO § 50 Abs. 1
BRAGO §§ 6 Abs. 1 Satz 2, 31 Abs. 1 Nr. 1

Macht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichtlich einen Anspruch geltend, der ihr durch Teilnahme am Rechtsverkehr entstanden ist, und ist sie deshalb im Prozess als parteifähig anzusehen (so BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00), tritt sie ihrem Prozessbevollmächtigten als selbständiger Auftraggeber gegenüber. Eine Erhöhung der Prozessgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2001 - 11 W 5/01 - rechtskräftig.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO, BRAGO
Vorschriften:BGB § 705, BGB § 14 Abs. 2, ZPO § 50 Abs. 1, BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2, BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 26.02.2001, Aktenzeichen: 11 W 5/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-26-02-2001-az-11-w-501

"OLG-KARLSRUHE - 26.02.2001, 11 W 5/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN