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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 25.06.2004, Aktenzeichen: 3 Ws 3/04 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 3 Ws 3/04

Beschluss vom 25.06.2004


Leitsatz:1. Die im Vollzugsplanung nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 StVollzG getroffene Festlegung, keine Vollzugslockerungen zu gewähren, ist als Maßnahme im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG anfechtbar.

2. Wird bei der Fortschreibung des Vollzugsplans die Gewährung von Vollzugslockerungen wegen fortbestehender Missbrauchsgefahr abgelehnt, reicht hierfür eine kurze, an eine frühere Lockerungsentscheidung anknüpfende Begründung aus, wenn die frühere Entscheidung ihrerseits eine hinreichend konkretisierte und begründete Prognoseentscheidung enthält und es offensichtlich ist, dass in der Zwischenzeit keine neuen tatsächlichen Gesichtspunkte hervorgetreten sind.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 7 Abs. 2 Nr. 7, StVollzG § 11 Abs. 2, StVollzG § 109 Abs. 1,

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