JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 25.06.2004, Aktenzeichen: 3 Ws 3/04
| Leitsatz: | 1. Die im Vollzugsplanung nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 StVollzG getroffene Festlegung, keine Vollzugslockerungen zu gewähren, ist als Maßnahme im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG anfechtbar. 2. Wird bei der Fortschreibung des Vollzugsplans die Gewährung von Vollzugslockerungen wegen fortbestehender Missbrauchsgefahr abgelehnt, reicht hierfür eine kurze, an eine frühere Lockerungsentscheidung anknüpfende Begründung aus, wenn die frühere Entscheidung ihrerseits eine hinreichend konkretisierte und begründete Prognoseentscheidung enthält und es offensichtlich ist, dass in der Zwischenzeit keine neuen tatsächlichen Gesichtspunkte hervorgetreten sind. |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Vorschriften: | StVollzG § 7 Abs. 2 Nr. 7, StVollzG § 11 Abs. 2, StVollzG § 109 Abs. 1, |
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