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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 25.05.2000, Aktenzeichen: 2 WF 54/00 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 54/00

Beschluss vom 25.05.2000


Leitsatz:Leitsatz

Gegenüber einer Entscheidung des Familiengerichts, mit der Erlaß einer vorläufigen Anordnung des Inhalts abgelehnt wird, dem zum Pfleger bestellten Jugendamt zu untersagen, ein Kind in einer von diesem ausgewählten Einrichtung bzw. Erziehungsstelle unterzubringen und anzuordnen, dass es wieder in die Obhut der (bisherigen) Pflegeeltern kommt, sind sowohl die beteiligten Großeltern als auch die Pflegeeltern beschwerdebefugt.
Rechtsgebiete:FGG, BGB
Vorschriften:FGG § 57 Abs. 1 Nr. 8, FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9, BGB § 1632 Abs. 4,
Stichworte:Anordnung vorläufiger Beschwerdeberechtigung,

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