JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 25.04.2000, Aktenzeichen: 2 UF 195/99
| Leitsatz: | Leitsatz Ein Ehegatte, der vom anderen Ehegatten aus der Ehewohnung während der Trennungszeit ausgesperrt wurde, kann die Wiedereinräumung des Besitzes an der Ehewohnung zum Zwecke des Getrenntlebens innerhalb der Wohnung nach § 1361 b BGB analog verlangen, wobei der Regelungsgehalt des possessorischen Besitzschutzes mit einzubeziehen ist. Das Alleineigentum des aussperrenden Ehegatten an der Wohnung rechtfertigt nicht, diese ihm allein zuzuweisen; vielmehr müßte die Zuweisung der Wohnung erforderlich sein, um eine schwere Härte zu vermeiden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1361 b, |
| Stichworte: | Ehewohnung - verbotene Eigenmacht - Wiedereinräumung des Besitzes, |
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