JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 25.02.2004, Aktenzeichen: 2 Ss 1/04
| Leitsatz: | Die fehlerhafte Angabe der Tatzeit durch eine unzutreffende Monatsangabe im Bußgeldbescheid berührt dessen Wirksamkeit nicht, wenn für den Betroffenen eine Verwechslungsgefahr hinsichtlich des ihm zur Last gelegten Verkehrsverstoßes nicht bestand, für ihn vielmehr offenkundig war, dass die falsche Datumsangabe auf einem Schreibversehen beruhte. |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Vorschriften: | OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3, |
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