JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 24.05.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 121/05
| Leitsatz: | Ist die Sach- und Rechtslage einfach und benötigt der Angeklagte zur sachgerechten Vorbereitung seiner Verteidigung keine Akteneinsicht liegen die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers auch dann nicht vor, wenn die Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 140 Abs. 2, |
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