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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 24.05.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 121/05 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 Ws 121/05

Beschluss vom 24.05.2005


Leitsatz:Ist die Sach- und Rechtslage einfach und benötigt der Angeklagte zur sachgerechten Vorbereitung seiner Verteidigung keine Akteneinsicht liegen die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers auch dann nicht vor, wenn die Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 140 Abs. 2,

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