( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 24.03.2003, Aktenzeichen: 19 AR 5/03 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 19 AR 5/03

Beschluss vom 24.03.2003


Leitsatz:Hat der Gläubiger eines Mahnbescheids die Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnbescheidsverfahren getroffen, so bindet diese Wahl den Schuldner für die Vollstreckungsgegenklage gegen den Vollstreckungsbescheid nicht.

Hat der Schuldner die Vollstreckungsgegenklage gegen einen Vollstreckungsbescheid in einem von mehreren Gerichtsständen erhoben, so ist er an diese Wahl gebunden und kann das Wahlrecht durch einen Verweisungsantrag nicht erneut ausüben.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 35, ZPO § 767, ZPO § 796 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Konstanz 2 O 428/02
LG Hechingen 1 O 31/03

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 24.03.2003, Aktenzeichen: 19 AR 5/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-24-03-2003-az-19-ar-503

"OLG-KARLSRUHE - 24.03.2003, 19 AR 5/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN