JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 24.02.2004, Aktenzeichen: 23 W 01/4 BSch
| Leitsatz: | 1. Die Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht des selben Rechtswegs (hier: von einem Schifffahrtsgericht an ein anderes) schließt eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg (hier zum Arbeitsgericht) nicht aus. 2. In den so genannten "sic-non-Fällen", die dadurch gekennzeichnet sind, dass das Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft eines Klägers nicht nur Rechtswegszuständigkeitsvoraussetzung, sondern auch Erfolgsvoraussetzung für die Klage vor dem Arbeitsgericht ist, wird die bloße Rechtsbehauptung eines Klägers, er sei Arbeitnehmer, für die Begründung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit als ausreichend angesehen. Diese Grundsätze gelten nicht für die (dem Klägervortrag entgegenstehende) Rechts- oder Tatsachenbehauptung eines Beklagten, er sei Arbeitnehmer. |
| Rechtsgebiete: | GVG, ArbGG, ZPO |
| Vorschriften: | GVG § 13, GVG § 17, GVG § 17 a, ArbGG § 2, ArbGG § 48, ZPO § 281, |
| Stichworte: | Rechtsweg, Verweisung, Bindungswirkung, sic-non-Fälle, |
| Verfahrensgang: | AG Mannheim 30 C 1/03 vom 27.10.2003 |
| Rechtskraft: | ja |
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