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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 24.01.2000, Aktenzeichen: 5 WF 179/99 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 5 WF 179/99

Beschluss vom 24.01.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1.) Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein kontradiktorisches Verfahren, in dem über die Erstattungsansprüche zwischen den Parteien, und nicht zwischen Partei und Gericht zu entscheiden ist.

2.) Eine Passivität im Festsetzungsverfahren ist für die Rechtsnatur des kontradiktorischen Verfahrens ohne Bedeutung.

3.) Wird einem Kostenfestsetzungsantrag im Beschwerdeverfahren stattgegeben, so fallen die Rechtsmittelkosten dem Festsetzungsgegner zur Last unabhängig davon, wie er sich zur Kostenfestsetzung und zum Rechtsmittel gestellt hat.
Rechtsgebiete:ZPO, RPflG
Vorschriften:ZPO § 91, ZPO § 104, RPflG § 11,
Stichworte:Kostenfestsetzung - Beschwerde - Beschwerdekosten,

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