JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 23.11.2006, Aktenzeichen: 11 Wx 77/06
| Leitsatz: | 1. Die Ausbildung zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik des Landeswohlfahrtsverbandes Baden ist einer Hochschulausbildung nicht gleichwertig. 2. Nach der vom Gesetz angestellten formalen und typisierenden Betrachtungsweise kommt es allein darauf an, ob die abgeschlossene Ausbildung generell einem Hochschulabschluss gleichwertig ist. Überdurchschnittliche berufliche Leistungen des Betreuers sowie in seiner beruflichen Praxis erworbene besondere Kenntnisse können nicht zu einer Erhöhung seiner Vergütung führen. |
| Rechtsgebiete: | BVormG, VBVG |
| Vorschriften: | BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Karlsruhe 11 T 120/05 vom 30.05.2006 |
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