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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 23.09.2003, Aktenzeichen: 20 WF 178/02 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 20 WF 178/02

Beschluss vom 23.09.2003


Leitsatz:Die Beiordnung eines Verkehrsanwalts scheitert grundsätzlich nicht daran, dass die Sache einfach ist und deshalb ein schriftlicher Kontakt mit dem Prozessbevollmächtigten zumutbar sein könnte. Auch in einfachen Sachen darf die arme Partei einen Rechtsanwalt in der Nähe ihres Wohn- und Geschäftsorts aufsuchen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 HS 2, ZPO § 121 Abs. 4,
Verfahrensgang:AG - FG - Pforzheim 3 F 77/01 vom 18.10.2002

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