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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 23.08.2000, Aktenzeichen: 11 Wx 12/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 11 Wx 12/00

Beschluss vom 23.08.2000


Leitsatz:1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen bestandskräftigen "vereinbarungsersetzenden" Eigentümerbeschluss auch dann durch Mehrheitsbeschluss aufheben und zu den Vereinbarungen der Gemeinschaft zurückkehren, wenn der "vereinbarungsersetzende" Erstbeschluss mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer gefasst wurde (Fortführung von Senatsbeschluss vom 31.05.2000, 11 Wx 96/99 = NZM 2000, 869 = WuM 2000, 499).

2. Ein Wohnungseigentümer kann regelmäßig darauf vertrauen, dass die laufenden Kosten der Gemeinschaft nach demjenigen Verteilungsschlüssel abgerechnet werden, der der Vereinbarungs- und Beschlusslage im betreffenden Abrechnungszeitraum entspricht; er muss nicht damit rechnen, dass dieser Schlüssel mit Rückwirkung für bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume willkürlich verändert wird.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10, WEG § 16 Abs. 2, WEG § 21, WEG § 23,

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