JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 23.08.2000, Aktenzeichen: 11 Wx 12/00
| Leitsatz: | 1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen bestandskräftigen "vereinbarungsersetzenden" Eigentümerbeschluss auch dann durch Mehrheitsbeschluss aufheben und zu den Vereinbarungen der Gemeinschaft zurückkehren, wenn der "vereinbarungsersetzende" Erstbeschluss mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer gefasst wurde (Fortführung von Senatsbeschluss vom 31.05.2000, 11 Wx 96/99 = NZM 2000, 869 = WuM 2000, 499). 2. Ein Wohnungseigentümer kann regelmäßig darauf vertrauen, dass die laufenden Kosten der Gemeinschaft nach demjenigen Verteilungsschlüssel abgerechnet werden, der der Vereinbarungs- und Beschlusslage im betreffenden Abrechnungszeitraum entspricht; er muss nicht damit rechnen, dass dieser Schlüssel mit Rückwirkung für bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume willkürlich verändert wird. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 16 Abs. 2, WEG § 21, WEG § 23, |
Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 23.08.2000, Aktenzeichen: 11 Wx 12/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 23.08.2000, 11 Wx 12/00" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum