JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 22.09.2003, Aktenzeichen: 1 W 39/03
| Leitsatz: | 1. Bestimmen Ehegatten, die sich in getrennten Testamenten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, in einem weiteren gemeinschaftlichen Testament "bei gleichzeitigem Todesfall" einen Alleinerben, so ist damit nicht der Fall erfasst, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Erbfall ein Zeitraum von fünf Monaten liegt. 2. Während Formulierungen wie "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" oder "wenn uns beiden etwas zustößt" weiter sind und auch als Einsetzung für den Fall eines mehrmonatigen Überlebens eines Ehegatten aufgefasst werden können, sind Begriffe wie "im Falle des gleichzeitigen Todes" oder gar "bei gleichzeitigem Todesfalls" erheblich enger. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 133, BGB § 2084, BGB § 2269, |
| Stichworte: | Testamentsauslegung, Erbeinsetzung "bei gleichzeitigem Todesfall", |
| Verfahrensgang: | LG Karlsruhe 11 O 173/03 vom 01.09.2003 |
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