JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 21.10.1999, Aktenzeichen: 5 WF 141/99
| Leitsatz: | Leitsatz: Der Gegenstandswert für isolierte Umgangsverfahren beträgt in beiden Instanzen in der Regel 5.000,00 DM und ist generell nicht niedriger anzusetzen als der Geschäftswert eines Sorgerechtsverfahrens, weil er nicht in Abhängigkeit zu diesem gesehen werden kann. |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 94 Abs. 2, KostO § 131 Abs. 2, KostO § 30, |
| Stichworte: | Streitwert - Umgangsverfahren, |
Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 21.10.1999, Aktenzeichen: 5 WF 141/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 21.10.1999, 5 WF 141/99" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum