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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 21.08.2006, Aktenzeichen: 11 Wx 155/05 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 11 Wx 155/05

Beschluss vom 21.08.2006


Leitsatz:1. Die notarielle Beurkundung des Vertrages über die Einbringung eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft oder eine ihr gleichgestellte Gesellschaft zum Zweck der Übernahme eines Gesellschaftsanteils und Erfüllung der Einlageschuld ist ein Vorgang, der von Art. 10 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Gesellschaftssteuerrichtlinie) erfasst wird, wenn die Gebühren zur Staatskasse erhoben werden.

2. Art. 12 Abs. 1 lit. b der Richtlinie gestattet jedoch die Erhebung der Notargebühren für die Beurkundung des Einbringungsvertrages.
Rechtsgebiete:EWGRL 335/69, KostO
Vorschriften:EWGRL 335/69 Art. 10, EWGRL 335/69 Art. 12 Abs. 1 lit. b, EWGRL 335/69 Art. 12 Abs. 2 Satz 2, KostO § 36 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Baden-Baden 2 T 68/04 vom 08.11.2005

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